Arbeitsschutz - Franz Spitaler
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Vorbeugender Brandschutz

Es ist selten zu früh..........

Unter Brandschutz wird die Brandverhütung und die Brandbekämpfung verstanden. Vielfach wird auch von vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz gesprochen.

Unter vorbeugendem Brandschutz können alle Vorkehrungen verstanden werden, die der Brandverhütung dienen und die geeignet sind, die  Ausbreitung von Bränden zu verhindern.

Feuerlöscher sind an gut sichtbaren, auch im Brandfall leicht zugänglichen Stellen, anzubringen. Die Standorte der Feuerlöschgeräte sind durch entsprechende Brandschutzzeichen zu kennzeichnen. Eine ausreichende Anzahl von Personen ist in der Handhabung von Feuerlöschgeräten zu unterweisen.

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Wir beraten Sie umfassend über die gesetzlichen Forderungen und die individuellen Bedürfnisse beim vorbeugenden Brandschutz in Ihrem Betrieb.