Arbeitsschutz - Franz Spitaler
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Gefährdungsbeurteilungen

Nach dem Arbeitsschutzgesetz §5, muss an jedem Arbeitsplatz eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchgeführt werden. Festgestellte Gefährdungen müssen durch geeignete Maßnahmen beseitigt werden.

Hier zählen Erfahrung und Fingerspitzengefühl, denn es gibt immer mehrere Lösungsvarianten, die zum Erfolg führen. Wir beziehen die Kosten in unsere Lösungsvorschläge mit ein.  

 

Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über mögliche Gefährdungen

Ablauf

Quelle: http://www.lfas.bayern.de/