Arbeitsschutz - Franz Spitaler
Fachkraft für Arbeitssicherheit
(Si. Ing.)
Salomonsberg 1 - 96176 Pfarrweisach
Tel.: 09535/1410 - Mobil: 0151/588 11 918 - Fax: 03212/10 10 504

Gefährdungsbeurteilungen

Nach dem Arbeitsschutzgesetz §5 und anderen gesetzlichen Forderungen, muss an jedem Arbeitsplatz eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchgeführt werden. Festgestellte Gefährdungen müssen durch geeignete Maßnahmen beseitigt werden.

Hier zählen Erfahrung und Fingerspitzen- gefühl, denn es gibt immer mehrere Lösungsvarianten, die zum Erfolg führen. Wir beziehen die Kosten in unsere Lösungsvorschläge mit ein. 

 

Hier der schematische Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung